Bewerbungsphase
1. Evaluierung
Jeder Bewerber durchläuft die Phase der Evaluierung, in der neben der Eignung der bisherige Stand der akademischen Ausbildung, oder gleichwertige Ausbildungen als Qualifikationsniveaus erhoben wird und dem Kandidaten als Evaluation-Report übermittelt wird.
2. Evaluation-Report
dieser gibt Auskunft ob und in welcher Form eine Zulassung zum Studium erfolgen kann. Im Anlassfall kann eine Ergänzungsprüfung als Studienzulassung (im Sinne einer Studienberechtigungsprüfung) vorgegeben werden.
3. Ergänzungsprüfung
ist eine Feststellungsprüfung zur Zulassung zum Studium, wenn das Einstiegskriterium nicht oder ungenügend erreicht wird. Ergänzungsprüfungen dienen der Zulassung zum Studium. Die Ergänzungsprüfung ist kostenpflichtig. Bei positiver Absolvierung besteht die Möglichkeit zur Anrechnung auf das Studium.
4. Zulassungsdiplom
In manchen Fällen kann ein bestimmtes akademisches Niveau in Form eines Diplomabschlusses erforderlich sein (Bachelor für Zulassung zum Master, Master für Zulassung zum Doktor). Zulassungsdiplome dienen dem Abschluss eines Studiums auf der jeweils unteren Ebene des höheren Bildungssystems und dienen der Zulassung zum angestrebten Studium. Zulassungsdiplome sind kostenpflichtig und erfordern den Abschluss fehlender Studienleistungen oder eine Prüfung der Gleichwertigkeit.
5. Bewerbungsunterlagen
Jede Bewerbung muss folgende Dokumente enthalten:
application.Die Unterlagen sind per Email an die Zulassungsstelle zu retournieren. Auf dieser Grundlage erfolgt der Evaluation-Report und die Vorschreibung der Studiengebühren.