Überblick
Studium
Betriebswirtschaft
Bachelor, Master, Doktor
Psychologie und Coaching
Master, Doktor
Bildungswissenschaften
Master, Doktor
Gesundheits- und Pflegewissenschaften
Bachelor, Master, Doktor
Professionelle Studien
Master, Doktor
Höhere Studien
Master, Doktor
Individuelle Studien
Master, Doktor
Umweltwissenschaftliche Studien
Doktor
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
LEGAL INFORMATION §27(7) HS-QSG
Mit der Entscheidung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der Bildungseinrichtung. Ausländische Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf diesen Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen. (HS-QSG Novelle 2018)
STUDIEN; DEREN EINTRAG IN DAS VERZEICHNIS NACH § 27 Abs 6 HS-QSG ABEGELAUFEN IST, WERDEN NICHT LÄNGER "ALS DURCHFÜHRUNG IN ÖSTERREICH" ANGEBOTEN,
SONDERN NUR MEHR ALS FERNSTUDIEN OHNE DURCHFÜHRUNG IN ÖSTERREICH.
DIE REINE ADMINISTRATIVE UNTERSTÜTZUNG UND STUDIENBERATUNG IN ÖSTERREICH STELLT KEINE MELDEPFLICHT DAR (AUSKUNFT AQ AUSTRIA).
STUDIERENDE KÖNNEN IHR STUDIUM ALS FERNSTUDIUM FORTSETZEN UND ABSCHLIESSEN
NEUE STUDIERENDE WERDEN AUSSCHLIESSLICH IN DER MODALITÄT FERNSTUDIUM INSKRIBIERT - OHNE DURCHFÜHRUNG IN ÖSTERREICH